Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Vermieter zu Beginn eines Mietverhältnisses von ihren Mietern verlangen dürfen. Sie dient als Absicherung für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, etwa bei ausstehenden Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich begrenzt. Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Das bedeutet, dass nur die Nettomiete – also ohne Nebenkosten – als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Eine höhere Kaution ist in der Regel nicht zulässig, auch wenn sie vertraglich vereinbart wurde.

Zahlung der Kaution in Raten

Mieter haben das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren Raten in den darauffolgenden Monaten. Dieses Recht auf Ratenzahlung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, da es dem Schutz des Mieters dient.

Anlage der Mietkaution

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen und verzinslich anzulegen. In der Praxis bedeutet das meist die Einrichtung eines separaten Kautionskontos, das auf den Namen des Vermieters läuft, aber eindeutig dem Mietverhältnis zugeordnet ist. Die Zinsen, die während der Mietdauer anfallen, stehen dem Mieter zu und sind mit auszuzahlen, wenn das Mietverhältnis endet.

Rückzahlung der Mietkaution

Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, sofern keine Ansprüche mehr bestehen. Er darf jedoch eine angemessene Frist nutzen, um zu prüfen, ob Forderungen gegen den Mieter bestehen, beispielsweise wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen oder festgestellter Schäden in der Wohnung. Diese Prüfungsfrist beträgt in der Regel mehrere Monate. Während dieser Zeit kann der Vermieter einen Teil oder die gesamte Kaution zurückbehalten.

Pflichten von Mietern und Vermietern

Mieter sollten bei Auszug darauf achten, dass alle Ansprüche geklärt sind und ein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Vermieter wiederum sollten sicherstellen, dass die Rückzahlung rechtzeitig erfolgt und transparent abgerechnet wird. Bei Streitigkeiten über die Kaution kann der Mieter den Rückzahlungsanspruch notfalls gerichtlich geltend machen.

Fazit

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten die Kautionsvereinbarung und deren Abwicklung sorgfältig dokumentieren. Auf diese Weise lassen sich spätere Auseinandersetzungen oft vermeiden oder zumindest rechtlich sauber aufarbeiten.

Wenn Sie zu dem Thema beraten/vertreten werden wollen, zögern Sie nicht, die Kanzlei zu kontaktieren.

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