Immer mehr Paare entscheiden sich heute, ohne Trauschein zusammenzuziehen. Doch was viele nicht wissen: Wer gemeinsam eine Wohnung mietet, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Denn im Alltag und insbesondere bei einer Trennung können erhebliche Probleme entstehen. Als Rechtsanwalt für Mietrecht erkläre ich Ihnen, worauf unverheiratete Paare besonders achten sollten.

1. Mietvertrag: Wer unterschreibt – trägt die Verantwortung

Bevor der gemeinsame Einzug erfolgt, sollte klar geregelt werden, wer im Mietvertrag als Mieter eingetragen wird. Steht nur ein Partner im Mietvertrag, hat der andere keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter und kann im Streitfall schnell auf der Straße stehen. Bei einer gemeinsamen Mieterschaft hingegen haften beide vollständig – selbst dann, wenn einer die Wohnung verlässt. Ohne Mitwirkung des Vermieters lässt sich dieser Vertrag später nicht einfach ändern.

2. Trennung: Was passiert mit der Wohnung?

Kommt es zur Trennung, wird die Mietwohnung häufig zum Streitpunkt. Sind beide Partner als Mieter eingetragen, kann nur gemeinsam gekündigt werden. Eine alleinige Fortsetzung des Mietverhältnisses ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Wichtig zu wissen: Auch wer ausgezogen ist, bleibt weiterhin für Mietzahlungen verantwortlich, bis eine vollständige Vertragsauflösung erreicht ist.

3. Einzug ohne Probleme: Zustimmung des Vermieters sichern

Wenn der Mietvertrag nur auf einen Partner läuft, darf der andere Partner nicht einfach ohne Rücksprache einziehen. Die Erlaubnis des Vermieters ist in den meisten Fällen erforderlich. Wird diese Zustimmung nicht eingeholt, riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Auch wenn Vermieter oft kein Problem machen: Rechtssicherheit geht vor.

4. Kautionsansprüche bei Auszug klären

Die Mietkaution sorgt nach einer Trennung häufig für Streit. Nur wer im Mietvertrag steht, hat Anspruch auf Rückzahlung – unabhängig davon, wer die Kaution tatsächlich gezahlt hat. Ohne klare Vereinbarungen vor Einzug bleibt oft nur der Gang vor Gericht, um eigene Ansprüche durchzusetzen.

5. Eigentum und Haushaltsgegenstände bei Trennung

Ohne Ehevertrag oder gesetzliche Regelung entscheidet das Eigentum darüber, wem Möbel, Elektrogeräte und andere Haushaltsgegenstände gehören. Wer keinen Eigentumsnachweis vorlegen kann, gerät schnell in Beweisnot. Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich bereits beim Kauf eine Dokumentation, wem welche Anschaffungen gehören.

Ihr rechtlicher Partner für klare Verhältnisse

Gemeinsames Wohnen ist ein schöner Schritt – wenn auch die rechtlichen Fragen geklärt sind. Ich unterstütze Sie dabei, rechtssichere Lösungen zu finden – sei es beim Abschluss eines Mietvertrages, bei Streitigkeiten rund um die Wohnung oder im Falle einer Trennung. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung.

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